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Kurz und knapp

Mitgliedsbeitrag

Wir erheben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach unserer Beitragsordnung, dafür stehen wir Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung, unabhängig davon welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie oft Sie Rat und Hilfe benötigen: Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. 

Satzung

 

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 I StBerG). Als solcher Verein unterliegen wir einer strengen gesetzlichen Aufsicht und sind verpflichtet Sie sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen zu unterstützen

 

In der Satzung ist bestimmt wer wir sind, was wir wollen, wie sich der Vorstand zusammensetzt, welchen Zweck unser Verein hat.

Unsere Satzung können Sie hier einsehen

Migliedsantrag

Sie können sich Ihren Mitgliedsantrag einfach hier downloaden und und in unserer Beratungsstelle abgeben. Falls Sie Sie den Mitgliedsantrag nicht ausdrucken können Sie diesen auch in der Geschäftsstelle abholen.

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